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22.04.2023

Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Gerne beraten wir Sie im Rahmen unser Tätigkeitsfelder aus medizinischer Sicht in Bezug auf das äußerst wichtige Thema der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung. Viele unserer Notfallpatienten besitzen keines dieser beiden Dokumente oder lediglich einen unterschriebenen Standardvordruck, der die individuellen Vorstellungen des/der Betroffenen unzureichend widerspiegelt oder nur Szenarien beinhaltet, die so in der Realität nicht zu erwarten sind. Dies erschwert hin und wieder unsere tägliche Arbeit - gerade in lebensbedrohlichen Zuständen möchten wir als Behandlungsteam in Rettungsdienst oder Krankenhaus dem Wunsch und Willen des Patienten bestmöglich gerecht werden und unsere therapeutischen Entscheidungen entsprechend anpassen. Wir beraten Sie gerne aus medizinischer Sicht und helfen Ihnen, die Dokumente richtig auszufüllen bzw. die richtigen Formulierungen zu verwenden, damit ihre persönlichen Vorstellungen umgesetzt werden können.
Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer der Ansprechpartner bzw Entscheidungsberechtigte sein soll, wenn Sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Das Betreuungsrecht/ die Vorsorgevollmacht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Von ihm sind Erwachsene betroffen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können. Das Betreuungsrecht gewährt den Betroffenen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge und erhält ihnen zugleich ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung (Beratung über Rechtsnachfolge nur durch Rechtsanwalt oder Notar - wir erklären nur die medizinische Sichtweise).



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Links

Link zu Nerdfallmedizin - Sehr gute Seite für alle in der Akut- bzw. Notfallmedizin tätigen Menschen

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